|
Die demografische Entwicklung in Deutschland stellt das Rentenversicherungssystem vor ganz neue Herausforderungen. Die gesetzliche Vorsorge basiert auf dem Umlageverfahren. Das bedeutet, die eingezahlten Beiträge der Arbeitnehmer werden nicht gespart, sondern für die laufenden Rentenzahlungen sofort verwendet. Die Zunahme der Rentenberechtigten im Verhältnis zu den Beitragszahlern hat sich verschoben. In der Konsequenz, ein Beitragszahler hat für eine wachsende Anzahl von Rentnern aufzukommen.
Die Riester-Rente richtet sich an alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte: Arbeiter, Angestellte, rentenversicherungspflichtige Selbständige, Wehr- und Zivildienstleistende, Beamte und an die über die Künstlersozialkasse versicherten Künstler. Die Zulage vom Staat besteht aus zwei Komponenten: die Altersvorsorgezulage, auch für den Ehepartner und Kinder, und über den Sonderausgabenabzug gemäß des Einkommensteuergesetzes.
|
|